Den Traum vom eigenen Haus haben viele. Doch wie finanziere ich das eigentlich? Nur die wenigsten Menschen haben das Geld für die abgerufenen Preise auf dem Konto verfügbar. Es bedarf also Fremdkapital in Form eines Kredits. Wie Sie diesen bekommen, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Tipps es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Das Geld für den Hauskauf kann aus drei unterschiedlichen Quellen generiert werden. Aus dem Eigenkapital, aus dem Fremdkapital einer Baufinanzierung und zuletzt aus dem Fremdkapital einer staatlichen Förderung.

Eigenkapital
Genau wie bei den meisten Großinvestitionen sollte auch beim Hauskauf der erste Schritt ein Kassensturz sein. Bringen Sie in Erfahrung, wie viel Geld Ihnen eigentlich zu Verfügung steht, wie viel Sie davon ausgeben und auf welche Summe Sie verzichten können. So ermitteln Sie, welchen Anteil Sie aus eigener Tasche bezahlen können. Hier gilt: Je höher das Eigenkapital, desto mehr Geld sparen Sie beim Abbezahlen des Kredits durch niedrigere Zinsen. Kalkulieren Sie dennoch großzügig und lassen Sie etwas Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben und Veränderungen Ihrer Finanzlage, um im Nachhinein nicht in Zahlungsprobleme zu geraten.

Baufinanzierung
Haben Sie denn einen Überblick über Ihre finanzielle Situation gewonnen, ist der nächste Schritt die Kontaktaufnahme mit einem Geldgeber. Je nach Höhe Ihres Eigenkapitals, der Laufzeit und den jeweiligen Konditionen bieten Ihnen Banken unterschiedliche monatliche Raten, die Sie im Gegenzug für einen Kredit zu begleichen haben. Nehmen Sie sich deshalb Zeit und lassen Sie sich Angebote von mehreren Anbietern machen. Nur wenn Sie in der Lage sind, die monatlichen Kosten samt Zinsen dauerhaft problemlos zu tragen, sollten Sie unterschreiben.

Förderfinanzierung
Eine zusätzliche Finanzierungshilfe finden viele beim Kreditinstitut für Wiederaufbau. Die KfW ist eine staatliche Einrichtung mit dem Ziel, den Erwerb von Eigenheimen zu unterstützen. Hier gibt es verschiedene Förderungsprogramme, mit denen Sie staatliche Zuschüsse oder günstige Konditionen erhalten. Wollen Sie beispielsweise energieeffizient bauen oder ein Bestandsobjekt altersgerecht sanieren, winken Ihnen attraktive Finanzierungshilfen. Sollten Sie für eins oder mehrere Programme zulässig sein, können Sie einen Antrag stellen. Dieser läuft meist über die Bank, bei der Sie auch für die Baufinanzierung unterschrieben haben.

Das Alter erwischt jeden. Nicht immer haben wir dann das Glück gesund zu sein. Oftmals ist eine Pflegestufe notwendig, um ein liebes Mitglied der Familie versorgen zu können. Aber wie bekomme ich diese Pflegestufe eigentlich?

Am besten stellen Sie sich zunächst die Frage, wieviel Pflege überhaupt benötigt in dem Alter wird, bei welchen Tätigkeiten der Pflegebedürftige Hilfe braucht. Reicht eine stundenweise Betreuung oder benötigt Ihr Angehöriger Assistenz rund um die Uhr? Im Internet gibt es Rechner, zum Beispiel von einigen Pflegekassen, die den Pflegebedarf einschätzen. Wird Ihnen immer klarer, dass nur eine stationäre Betreuung in Frage kommt, beantragen Sie die Festlegung eines sogenannten Pflegegrades bei der Pflegekasse, um finanzielle Unterstützung zu bekommen. Besonders reibungslos klappt das, wenn Sie mit dem Pflegebedürftigen eine Versorgungsvollmacht und eine Patientenverfügung vereinbaren, damit Sie nicht nur Ansprechpartner für die Pflegekassen sein können, sondern in Zukunft auch Maßnahmen der Ärzte im Notfall und andere medizinischen Behandlungen regeln können.

Begutachtung gut vorbereiten

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten ein Mitarbeiter von Medicproof, den Pflegebedarf vor Ort. Dabei ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Suchen Sie vor dem Termin alle Unterlagen zusammen, die einen Eindruck vom Gesundheitszustand und den Einschränkungen des Pflegebedürftigen vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Arztbriefe, aber auch eine Übersicht über alle Medikamente, die derjenige nimmt. Auch ein Schwerbehindertenausweis oder Dokumente vom Pflegedienst können hilfreich sein. Notieren Sie, in welchen Situationen Sie Einschränkungen spüren, wobei der Pflegebedürftige Hilfe braucht und welche Probleme es im Alltag und bei der Pflege gibt. Pflegeberater der Krankenkasse oder von kommunal finanzierten Pflegestützpunkten können mit Ihnen vorab alle Punkte durchgehen, die bei der Begutachtung wichtig sind und den Termin gemeinsam mit Ihnen vorbereiten. Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen vorab über den Termin. Er sollte möglichst realistisch seinen Zustand beschreiben, sich nicht besser darstellen, aber auch nichts dramatisieren.

Der Gutachter orientiert sich an acht Modulen mit insgesamt 64 Prüfpunkten. Er befragt Ihren pflegebedürftigen Verwandten und prüft motorische und kommunikative Fähigkeiten. Während Bedürftige mit Pflegegrad 1 nur geringfügig hilfsbedürftig sind, weil sie zum Beispiel nur Hilfe beim Einkaufen oder Putzen brauchen, sind die Einschränkungen bei den Pflegegraden 2 bis 5 erheblich höher. Hier hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen.

Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden. Hat sie eine Pflegestufe anerkannt, erhalten Sie rückwirkend vom Datum der Antragsstellung an finanzielle Unterstützung. Wird die Bedürftigkeit nicht anerkannt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgelegt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Sie überlegen, in eine altersgerechte Wohnung zu ziehen und wissen nicht, was Sie mit Ihrem Eigenheim machen sollen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Eigentum ist nicht gleich Eigentum, wenn es um den Balkon einer Eigentumswohnung geht. Eigentümer möchten es sich auf dem Balkon nach dem eigenen Geschmack gemütlich machen. Besonders beliebt sind dabei Sichtschutz, Blumenkästen und rankende Pflanzen. Aber Vorsicht! Nicht alles ist erlaubt.

Wer sich als Wohnungseigentümer auf eine gewissen Privatsphäre beim Sonnen auf dem Balkon freut und deshalb mit dem Gedanken spielt eine Balkonbrüstung mit einem Sichtschutz aus Schilfmatten oder Segeltuch anzubringen, sollte erstmal einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen. Denn mal abgesehen vom Bodenbelag, ist der Balkon Gemeinschaftseigentum.
Das bedeutet, er gehört der Wohnungseigentümerschaft insgesamt. Dies alles muss allerdings in der Gemeinschaftsordnung verankert sein. Sollte die also die Schaffung der eigenen Privatsphäre nicht erlauben, kann so ein Sichtschutz wegen der optischen Auswirkungen auf die Fassade, schnell als bauliche Änderung gelten.

BALKON NICHT OHNE GENEHMIGUNG UMBAUEN

Dies gilt vor allem für Balkonverglasung, Ersatz des Balkongeländers oder die Anbringung von Jalousien. Sogar die Erhöhung einer Trennwand zum Nachbarbalkon ist davon betroffen, wenn diese etwa nur die Höhe der Balkonbrüstung hatte. Wer ohne Genehmigung baut, kann im ungünstigsten Fall zum Rückbau auf eigene Kosten gezwungen werden.
Bei der Bepflanzung des Balkons sieht das etwas anders aus. Hier genießt der Eigentümer wesentlich mehr Freiheit. Selbst wenn die Gemeinschaftsordnung nichts zu diesem Thema sagt, ist die Bepflanzung des Balkons erlaubt. Die gilt auch, selbst wenn die Pflanzen von außen sichtbar sind.
Allerdings dürfen die Pflanzen keinen Nachteil für die anderen Bewohner haben. Das heißt also, die Pflanzen dürfen nicht zu den Nachbarn hinüberwuchern, oder die darunter liegenden Balkone mit dem Gießwasser berieseln.

INSTANDSETZUNGSKOSTEN SIND GEMEINSCHAFTSKOSTEN

Gemeinschaftssache ist es vor allem, wenn es um die Kosten von Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung der Balkone geht. Wenn die Gemeinschaftsordnung nichts anderes aussagt, ist dafür nämlich die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Meist ist aber in der Gemeinschaftsordnung verankert, dass die Pflicht zur Instandhaltung und Reparatur den einzelnen Eigentümer betrifft. Damit erhält er aber nicht das Recht den Balkon nach seinen Wünschen zu gestalten.
Der sanierte Balkon muss den bisherigen Zustand wiederherstellen. Außerdem entscheidet die Gemeinschaft wann saniert werden soll. Dabei muss sie NICHT auf die finanzielle Situation des Einzelnen Rücksicht nehmen.
Wer also vorhat eine Wohnung zu kaufen, solle vorher besser einmal die Gemeinschaftsordnung lesen. Dabei sollte er vor allem auch auf andere Einschränkungen der Nutzungsrechte achten.

Sie möchten wissen, worauf Sie beim Verkauf oder Kauf einer Eigentumswohnung achten müssen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.